FAQ

Im Schuljahr 2022/23 gibt es die Jahrgangsstufen 5 bis 12. In den Klassenstufen 5, 6 und 7 werden Regelschüler und Gymnasiasten gemeinsam in einer Klasse beschult. Ab der 8. Jahrgangsstufe gibt es neben den Gymnasialklassen auch Regelschulklassen, in denen die Schüler auf den Realschulabschluss vorbereitet werden. Im Gymnasialzweig gibt es wie an anderen Thüringer Spezialschulen die Besonderheit, dass der Unterrichtsstoff der Klassen 11 und 12 in 3 Schuljahren (Schulzeitstreckung) vermittelt wird.
Auf dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sollte in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde mindestens die Note 2 stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so braucht man eine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium. Falls man diese Empfehlung nicht bekommt, kann man sich durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht seine Zulassung erwerben.
Auf dem letzten Halbjahreszeugnis sollte in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens die Note 2 stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so braucht man eine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium. Falls man diese Empfehlung nicht bekommt, kann man sich durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht seine Zulassung erwerben.
Auf dem Halbjahreszeugnis der Klasse 10 Realschule sollte in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Profilfach mindestens die Note 2 stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so braucht man eine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium. Falls man diese Empfehlung nicht bekommt, kann man sich durch die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht seine Zulassung erwerben.
Beim Übergang von einem Gymnasium in eine Gymnasialklasse des SGO gibt es keine schulischen Auflagen, allerdings raten wir dringend zu einer Vorabsprache hinsichtlich der Fachbelegung. Am SGO kann ab Klasse 5 als 2. Fremdsprache zwischen Latein und Französisch gewählt werden. Übrigens ist auch der Übergang von einer Regel- bzw. Realschule in eine Realschulklasse problemlos möglich.
Voraussetzung zur Aufnahme am SGO ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am sportartspezifischen Training im Heimatsportverein. Man sollte möglichst schon auf nationaler Ebene entsprechend gute Wettkampfergebnisse nachweisen können. Eine Empfehlung des Heimatsportvereins ist wünschenswert. Außerdem braucht man die Zustimmung eines Arztes (bei entsprechenden Sportarten ist auch ein Sehtest nötig). Sollten die Voraussetzungen so nicht gegeben sein, aber eine positive Entwicklung zu erwarten sein, dann sollte man auf jeden Fall den Landestrainer konsultieren.
Interessenten werden gebeten, möglichst langfristig mit der Schule oder dem zuständigen Landestrainer (über die Schule) Kontakt aufzunehmen. Bei positiven Vorgesprächen wird dem Interessenten ein Aufnahmeantrag zugesandt, der dann bis einschließlich der Aufnahmewoche (für Thüringen einheitlich festgelegt) auf dem vereinbarten Weg zurückzusenden ist. Über die sportliche Eignung entscheidet die jeweilige Kommission der entsprechenden Disziplin. Ist ein Bewerber der Kommission nicht hinreichend bekannt, so wird er zu einem Aufnahmetest (Probetraining mit Schulbesuch und Unterbringung im Internat) eingeladen. Nach positiver Entscheidung der Kommission entscheidet der Schulleiter endgültig über die Aufnahme und teilt das Ergebnis den Eltern mit. In der Aufnahmewoche stehen wir Ihnen Mo, Mi, Do, Fr 14-16 Uhr, Di 14-18 Uhr (Tag der offenen Tür) und Sa 9-12 Uhr zur Verfügung.
Ja, die gibt es. Die Herbstferien werden geteilt, so dass eine Woche der Thüringer Herbstferien auch am SGO schulfrei ist und die zweite Ferienwoche wird im November nachgeholt. Ferien bedeutet am SGO, es ist schulfrei - aber nicht trainingsfrei! Nur während der Sommerferien wird den Sportlern ein 2-wöchiger Urlaub während der Schließzeit gewährt. Trainingsfreie Zeiten werden in den Trainingsgruppen festgelegt. Die aktuellen Ferientermine entnehmen Sie bitte unseren Eckdaten.
Gefördert werden: Sportschießen, Rennrodeln, Skeleton, Bob, Skispringen, Nordische Kombination, Skilanglauf und Biathlon. Das Ziel der Sportförderung ist dabei immer der Hochleistungssport! Das bedeutet, dass man am SGO keine dieser Sportarten neu erlernen kann!
In den unteren Klassen ist eine Aufnahme auch möglich, wenn das Training weiter durch den Heimatsportverein abgedeckt wird (bis Klasse 6 leicht möglich, ab Klasse 7 bedingt möglich). Der Schüler hat dabei jedoch keinen Anspruch auf einen Internatsplatz. Erfolgt keine Übernahme in die Förderung der Verbände, so muss der Schüler spätestens nach Klasse 8 das SGO verlassen. Wird am Gymnasium vor Eintritt des Schülers in die Klasse 11 die Förderung eingestellt oder beendet der Schüler bis zum Eintritt in Klasse 11 von sich aus den Hochleistungssport, so muss er das SGO verlassen.
Der Unterricht beginnt 7:10 Uhr und endet spätestens um 13:30 Uhr (7. Stunde). Das Training beginnt in der Regel um 14:30 Uhr. Trainiert wird täglich am Nachmittag, ab Klasse 11 zusätzlich dreimal Vormittagstraining. Häufig finden an den Wochenenden Wettkämpfe statt oder diese schulfreien Tage (auch Ferien) werden zum Trainieren genutzt.
Für Trainingsinhalte, spezielle sportliche Fördermaßnahmen, Lehrgangs- und Wettkampfbestückung sind ausschließlich die Verbände zuständig.
Da es ab Jahrgangsstufe 9 im zunehmenden Maße durch Lehrgänge und Wettkämpfe zu Fehlzeiten in der Schule kommt, wird im Rahmen der Möglichkeiten Zusatzunterricht angeboten. Außerdem sind von den Sportlern Aufgaben (individuell abgestimmt auf "Schwerpunktfächer") zu Lehrgängen verbindlich mitzunehmen und zu lösen. Für Sportler mit sehr großen Fehlzeiten auf Grund von Wettkämpfen und Training steht die Thüringer Schulcloud zur Verfügung. Durch diese Maßnahmen werden die Noten mit anderen Gymnasien (auch bei Abschlüssen) vergleichbar. Bei notwendigen Schulwechseln traten bisher selten Probleme auf. Begünstigend wirkt hier selbstverständlich die geringe Klassenstärke. In einer Klasse lernen ca. 20 Schüler gemeinsam, selten mehr.